Schriftzug mit Logohintergrund

Kontakt und Terminvereinbarung

Sabine Nölp
Badstraße 7
91586 Lichtenau

Tel.: 09827/927405
Fax.: 09827/925630

Telefonsprechzeit:

Mo, Di, Do, Fr. von 8:30 – 9:00 Uhr

Wenn Sie während meiner Behandlungszeiten anrufen, benutzen Sie bitte meinen Anrufbeantworter und hinterlassen Sie Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und die Zeit, wann ich Sie am Besten erreichen kann. Ich rufe Sie dann so bald wie möglich zurück.

Terminvereinbarungen

Terminvereinbarungen bzw. Terminanfragen sind ausschließlich telefonisch (Anfragen auch per Anrufbeantworter) möglich! Terminanfragen per Mail, Fax oder über sonstige elektronische Medien werden nicht beantwortet.

Praxiszeiten:

Mo: 8:30 bis 18 Uhr
Di und Do: 8:30 bis 19 Uhr
Fr.: 8:30 bis 16 Uhr

Mittwochs bleibt meine Praxis geschlossen!

Parkmöglichkeiten finden Sie direkt vor meiner Praxis.

Hinweis zur Praxisorganisation:

Ich plane für Rückenbehandlungen ca. 1 Stunde und für Homöopathische Erstanamnesen ca. 2 Stunden Zeit ein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich für nichteinghaltene Termine, die nicht abgesagt werden, 50,-€ pro Behandlungsstunde berechnen muss.

Wenn Sie verhindert sind und einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte möglichst frühzeitig telefonisch ab. Benutzen Sie meinen Anrufbeantworter, falls Sie mich nicht persönlich erreichen können. So kann ich den Termin anderweitig vergeben. Viele Patienten warten auf einen Termin.

Information zur Abrechnung
Vor Ihrer Behandlung möchte ich Sie auf einige wichtige Punkte hinweisen.

Nicht jede Leistung eines Heilpraktikers wird von Ihrer Krankenkasse, oder (im Falle Ihrer Beihilfeberechtigung) von der Beihilfe übernommen. Sie haben einen Teilbetrag der Rechnung oder die gesamte Rechnung selbst zu tragen, wenn Ihre Krankenkasse bzw. Beihilfe Kosten für die Behandlung durch mich nur teilweise oder gar nicht erstattet.

Die Abrechnung der Leistungen eines Heilpraktikers orientieren sich an den Sätzen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die GebüH legt Mindest-und Höchstsätze fest. Es ist denkbar, dass Ihre Krankenkasse für Leistungen eines Heilpraktikers nur die Mindestsätze nach GebüH erstattet.

Gesetzlich Versicherte bekommen in der Regel keine Erstattung von Heilpraktikerleistungen.